Historie
Die Wurzeln der heutigen Kanzlei Mengel · Schwitzky · Hitziger · Beckert reichen bis in das Jahr 1953: Vor nunmehr ca. 70 Jahren hat der Gründungsvater unserer Sozietät, Herr Rechtsanwalt Günther Mengel († 2010), seine anwaltliche Tätigkeit in Zittau aufgenommen.
Er tat dies in einer Zeit, in der der Begriff der anwaltlichen Unabhängigkeit keine dekorative Worthülse und keine Selbstverständlichkeit war. Sein – hart erarbeiteter – Ruf als unbeugsamer Kämpfer und als gewissenhafter Interessenvertreter seiner Mandanten ist das wichtigste Kapital, das er den heutigen Sozien unserer Kanzlei mitgegeben und anvertraut hat.
Im Sommer 1993 traten sein Sohn, Herr Rechtsanwalt Torsten Mengel und Herr Rechtsanwalt Gerd König, in diese Tradition ein und ergriffen ihre anwaltliche Tätigkeit in Zittau. Bereits im folgenden Jahr übertrug der „Senior“ die Verantwortung an seine beiden jüngeren Kollegen. Die Kanzlei „Mengel & König“ war gegründet worden.
Seit dem Jahr 1999 verstärkt Herr Rechtsanwalt Thomas Schwitzky das Team der engagierten Rechtsanwälte in unserer Kanzlei. Die Kanzlei wuchs in Folge ihrer erfolgreichen Arbeit sodann weiter und wurde im Jahr 2001 durch Herrn Rechtsanwalt Robert Hitziger ergänzt. Im Jahr 2006 spiegelte sich die erfolgreiche Zusammenarbeit in unserer Kanzlei in der Aufnahme von Herrn Rechtsanwalt Thomas Schwitzky und Herrn Rechtsanwalt Robert Hitziger als Sozien in die Kanzlei wider.
Aus persönlichen Gründen verlegte unser Kollege Herr Rechtsanwalt Gerd König in 2008 seinen Wirkungskreis und schied in Folge dessen aus unserer Sozietät aus.
Die erfolgreiche Entwicklung unserer Kanzlei konnte in den folgenden Jahren fortgeführt werden.
So rundeten Frau Rechtsanwältin Christiane Reuter (von 2009 -2022, angestellte Rechtsanwältin) und Frau Rechtsanwältin Ellen Gocht (seit 2011, freie Mitarbeiterin) unser anwaltliches Team ab.
Per 01.01.2023 trat Herr Rechtsanwalt Daniel Beckert in unsere Kanzlei als Sozius ein.
Durch unser anwaltliches Team aus heute 5 Berufsträgern und dem Vorhalten einer Vielzahl von Fachanwaltstiteln sind wir in die Lage versetzt, eine hohe Spezialisierung und Kompetenz in unseren jeweiligen Fachgebieten vorzuhalten.“