Rechtsgebiete

Erbrecht

Wir begleiten Sie im Erbrecht sowohl in der vorausschauenden Vorsorge für die Zukunft, als auch für den Fall, dass ein Todesfall zu Unklarheiten oder gar Streit geführt hat.

Jeder ist gut beraten, sich darüber klar zu werden, ob ein Testament in seinem konkreten Fall errichtet werden sollte. Gerade wenn man Streitigkeiten nach seinem Tod vermeiden will, geht dies oft nur über eine letztwillige Verfügung. Dabei kann es von besonderer Wichtigkeit sein, in diesem Testament die richtigen juristischen Worte zu verwenden.

Aber auch wenn ein Erbfall eingetreten ist, können die aufkommenden Fragen und Probleme sehr vielschichtig sein. Es gilt die Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft zu klären. Ansprüche der Erben gegen Dritte durchzusetzen oder abzuwehren.

Ebenso können aber gerade auch die Rechte und Möglichkeiten von Interesse sein, wenn ich von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Wie hoch ist mein Pflichtteil? Was steht mir zu?

In all diesen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Seite!

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