Rechtsgebiete

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht umfassen diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe oder einem Bußgeld oder einer Verwarnung als Rechtsfolge verknüpft werden.
Generell sollen diese Rechtsnormen Bürger davon abhalten, die Rechtsgüter von anderen oder der Allgemeinheit zu verletzen, die von einem Strafgesetz oder den in vielen Einzelgesetzen enthaltenen Ordnungswidrigkeitsbestimmungen geschützt werden.

Verstößt jemand dennoch gegen solch eine Rechtsnorm, drohen ihm als mögliche Strafen in erster Linie Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Buß- und Verwarngelder.
Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet für den Betroffenen in der Regel eine schwere Belastung.

Es kann jedem Beschuldigten oder Betroffenen nur geraten werden, von seinem Schweigerecht von vornherein, insbesondere gegenüber der Polizei, Gebrauch zu machen und keine Aussage zu tätigen.
Im nächsten Schritt sollte der Beschuldigte oder Betroffene einen erfahrenen, auf Strafrecht spezialisierten Anwalt als Verteidiger beauftragen

 

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